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Abmahnung Dead Man Down | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt in Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen an dem US-Thriller „Dead Man Down“ für die Universum Film GmbH ab.

Für die Universum Film GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR
  3. Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 600,00 EUR

Abmahnung prüfen lassen

Ob der Anschlussinhaber für die abgemahnte Urheberrechtsverletzungen haftet, ist eine Frage des Einzelfalls. Gerade bei fehlender Täterschaft des Abgemahnten lohnt sich aber eine genaue Prüfung der Abmahnung.

Eltern haften oft nicht für ihre Kinder

Bereits Ende 2012 hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidung dürfte auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.

Haftung für sonstige Dritte bzw. bei Täterschaft

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Abmahnung Dead Man Down – was tun?

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