Aktuelle Übersicht zu Abmahnungen und Gerichtsverfahren der v.a. durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert vertretenen Revolutive Systems GmbH (ehemalige „Binary Services GmbH“) wegen Impressumsverstößen bei Facebook.
Falsche Impressumsangaben zum Sitz eines Unternehmens sind nicht nur auf der eigenen Website, sondern auch im Google Places Profil abmahnbar (LG München, Beschluss vom 22.03.2011, Az. 17 HK O 5636/11).
Auch bei für Handys und Smartphones optimierten Internetadressen müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben aufgeführt werden – Platzmangel ist keine Ausrede.
Ob bei einer „Baustellenseite“ ein Impressum aufgeführt bzw. darauf verlinkt werden muss, kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend ist, welche Inhalte auf der Website angezeigt werden.