Ein Unternehmen darf sein Produkt nur dann als „Testsieger“ bezeichnen, wenn es alleiniger Sieger des Test ist oder darauf hinweist, dass es mehrere Erstplazierte gibt (OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 142/13).
Die Wirkung einer Werbemaßnahme fällt besonders stark aus, wenn das werbende Unternehmen eine Alleinstellung oder Spitzenstellung für sich in Anspruch nimmt (kurz „USP“). In unserem Beitrag erfahren Sie anhand von 30 Urteilen, was bei Allein- und Spitzenstellungswerbung rechtlich zu beachten ist.