Das Landgericht München I hat der Klage einiger Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.de, stattgegeben (LG München, Urteil vom 17.11.2020, Az. 33 O 16274/19).
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit stattgegeben, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses richtet (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2020, Az. 1 BvR 1716/17).
Aus dem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit folgt, dass ein Gericht im Presse- und Äußerungsrecht grundsätzlich vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei der Gegenseite Recht auf Gehör gewähren muss.
Der BGH hat über den Berichtigungsanspruchs des Betroffenen bei einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung entschieden, wenn der Tatverdacht später ausgeräumt wird (BGH, Urteil vom 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14).