AGB-Klau: Durchsetzung von Ansprüchen wird schwieriger

Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt, kann gegen die unerlaubte Übernahme durch Dritte nur vorgehen, wenn er seine Urheberschaft an den AGB konkret darlegen kann. Für Anwälte wird es schwierig (AG Kassel, Urteil vom 05.02.2015, Az. 410 C 5684/13).

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