Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Goldton des “Lindt-Goldhasen” Markenschutz genießt (BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az. I ZR 139/20).
Wer einen Mitbewerber wegen Rechtsverstößen auf Amazon nicht abmahnt, sondern zuerst nur die Plattform informiert, begeht keine wettbewerbswidrige Anschwärzung (OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2020, Az. 4 U 7/20).
Zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.6.2021, Az. 6 W 35/21).
Das Gericht äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke (EuG, Urteil in der Rechtssache T-668/19 – Ardagh Metal Beverage Holdings / EUIPO).
Bei Verstößen gegen § 13 Abs. 4 UWG reicht es aus, wenn der Schuldner eine einfache Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgibt (OLG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2021, Az. 6 W 5/21).
Wer in seinem Onlineshop auf Artikelseiten gefakte aktuelle Besucherzahlen anzeigt (“XY Besucher sehen sich das gerade an”), handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles rechtlich Wichtige zu Alters- und Traditionswerbung. Wir zeigen auf, wo die wettbewerbsrechtlichen Grenzen verlaufen und geben zahlreiche Beispiele zum besseren Verständnis.
Wettbewerbsverstöße, die auf technischen Fehlern oder menschlichem Versagen beruhen, sind grundsätzlich auch dann abmahnbar, wenn es sich um vorübergehende Einzelfälle handelt (LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, Az. 40 O 47/20 KfH – SEPA-Lastschriftmandat).