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Apotheken-Abmahnungen: Abmahner knicken ein

Abmahnung Anwalt

Der Apotheker Hartmut Wagner und sein Rechtsanwalt Christoph Becker verfolgen die aktuellen Abmahnungen gegen Apotheker nicht weiter. Offen ist, wie es für die Betroffenen weitergeht.

Massenabmahnungen gegen Apotheker

Wir hatten im Blog ausführlich über eine Abmahnwelle gegen Apotheker berichtet, die diese Bezeichnung verdient. Der (Noch-) Inhaber der Schwäbisch Haller Apotheke Hartmut Wagner hatte mutmaßlich tausende Kollegen in ganz Deutschland u.a. wegen fehlerhafter Impressumsangaben, Kennzeichnungen und Preisvergleichen abgemahnt. Die in den Abmahnungen angegebenen Gegenstandswerte bewegten sich zwischen 5.000 – 290.000 EUR. Zahlen sollten die Apotheker pauschale Schadensersatzbeträge zwischen 400,00 EUR und stattlichen 2.400 EUR.

Anspruchsverzicht per Rundfax

Nachdem die Abmahnungen von medialer Seite durchweg als rechtsmissbräuchlich bewertet worden waren, zog Rechtsanwalt Christoph Becker die geltend gemachten Ansprüche nun mit einem “Rundfax” zurück. Das Fax ist auf der Website des Wort und Bild Verlags veröffentlicht.

Unserer Kanzlei wurde das Rundfax bislang nicht zugesandt. Formell gilt der Anspruchsverzicht daher eigentlich noch nicht gegenüber unseren Mandanten. Aufgrund der Umstände haben wir die Verteidigung gegen die Abmahnungen trotzdem seit heute Morgen eingestellt. Bitte senden Sie uns keine weiteren Abmahnungen mit Beauftragungen zu.

Veröffentlichung von Abmahnungen im Blog geht weiter

Weiterhin freuen wir uns aber über die Zusendung von Abmahnungen für die reine Veröffentlichung in unserer Abmahnliste, damit der Umfang des Missbrauchs klar dokumentiert werden kann.

Regressansprüche gegen Beteiligte?

In einem nächsten Schritt werden wir prüfen, ob zivilrechtliche Regressansprüche gegen Hartmut Wagner sowie Rechtsanwalt Christoph Becker bestehen. Das Rundfax des Leipziger Anwalts lässt vermuten, dass die alleinige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem abmahnenden Apotheker ins Leere läuft, da dieser ausweislich des Rundfaxes plant, seine Selbstständigkeit aufzugeben.

Auch der Kollege Dr. Herrmann von Terhaag & Partner hat sich zwischenzeitlich bei apotheke-adhoc.de zu den aktuellen Entwicklungen geäußert. Wir teilen seine gute Einschätzung der Lage und empfehlen Abgemahnten, sowohl gegen Hartmut Wagner als auch Rechtsanwalt Christoph Becker Strafanzeige zu stellen.

Update vom 10.12.2014

Während der letzten Tage hatten wir mehrfach versucht, der Kanzlei Richtig. Recht. per Telefax unsere Stellungnahmen zukommen zu lassen. Alle Versuche waren wegen dauerhaft besetztem Faxanschluss erfolglos. Aus diesem Grund ließen wir der Kanzlei unsere Schreiben letztlich vorab per E-Mail zukommen und baten um Empfangsbestätigung. Zusätzlich wurden alle Dokumente per Einschreiben an die Kanzlei versandt. Das ist die Reaktion:

Kanzlei Richtig. Recht.

Update vom 15.12.2014

Wir haben heute im Namen mehrerer Mandanten Strafanzeige und Strafantrag gegen Hartmut Wagner und Rechtsanwalt Christoph Becker wegen Betrugsverdachts gestellt.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Pingback: Aktuell: Abmahnungen gegen Apotheken (mit Impressumsanleitung) | I LAW it

  2. Ich lese gerne Ihre Beiträge – danke dafür! :-)

    Ich fand den Fall und auch alle Artikel interessant. Die ‘Tat’ an sich ist natürlich nicht toll. Leider findet man nicht allzu viel, wie es denn weiter geht. Ich habe allerdings einen ‘aktuellen’ Artikel bei Apotheke Adhoc vom Februar 2017 gefunden, vielleicht Interessiert es ja auch noch andere :-)

    https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/massenabmahnung-bruecken-apotheke-anwalt-muss-zahlen/

    Antworten

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