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Uber App – Verbot laut OVG Hamburg doch rechtmäßig

app und recht

Aktuell hat das OVG Hamburg einen Eilantrag der Betreiber der Vermittlungs-App “Uber” Beschluss abgelehnt und entschieden, dass das Verbot des Mitfahrdienstes “Uber” rechtens ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2014, Az. 3 Bs 175/14).

Entscheidung des VG Hamburg aufgehoben

Diese hatte sich gegen eine behördliche Verfügung gerichtet, mit der die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung hierfür untersagt worden war. Das erstinstanzlich angerufene Verwaltungsgericht Hamburg hatte die Untersagungsverfügung aus formellen Gründen für nicht rechtens gehalten. Diese Auffassung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht nicht geteilt und damit einer Beschwerde der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation stattgegeben.

Mitfahrdienst Uber verstößt gegen Personenbeförderungsgesetz

Zur Begründung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht darauf abgestellt, dass die Geschäftstätigkeit des Mitfahrdienstes “Uber” in den Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes falle, danach aber nicht zulässig sei. Das Verbot verletze weder die Berufsfreiheit des Unternehmens noch die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Es diene der Durchsetzung des Personenbeförderungsgesetzes und könne auf das allgemeine Ordnungsrecht gestützt werden. Hierfür sei die die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auch zuständig.

Weitere Informationen zu Entscheidungen rund um Uber finden Sie in dieser Zusammenstellung.

Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 26. September 2014

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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