FAREDS Rechtsanwälte verschicken für die US-Filmproduzentin Don Jon Nevada LLC Abmahnungen wegen illegalen Filesharings der Komödie “Don Jons Addiction” in Online-Tauschbörsen.
Die Zugänglichmachung des Kinofilms mit Joseph Gordon-Levitt, Scarlett Johansson und Julianne Moore sei von einem Ermittlungsunternehmen mittels Anti-Piracy-Software festgestellt worden. Die Dateien tragen Bezeichnungen wie
Don Jon (2013)
FAREDS fordert Unterlassung, Löschung und Zahlung
Aus Ausgleich für die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung fordern FAREDS Rechtsanwälte für die Don Jon Nevada, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolas Chartier, 662 N. Crescent Heights Blvd., Los Angeles, CA, 90048, USA die
- Löschung der betreffenden Datei vom eigenen PC / Sicherung des Internetanschlusses
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 1.200,00 EUR.
Die Summe von 1.200,00 EUR setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz, wobei FAREDS behauptet, dass eine jüngst eingeführte Kostendeckelung (§ 97a Abs. 3 UrhG) vorliegend nicht eingreifen würde – eine recht abenteuerliche Sichtweise.
Haftung
Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen und volljährigen Kinder wurde durch den Bundesgerichtshof stark eingeschänkt. Aber auch für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder Untermieter haftet der Anschlussinhaber unter Umständen nicht oder nur beschränkt. Selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Weitere ausführliche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Richtig reagieren auf eine FAREDS Abmahnung
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.