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Provider muss IP-Adresse nicht für Abmahner speichern

IP Adressen personenbezogenes Datum

Am 07.03.2013 hat das OLG Düsseldorf in gleich neun Verfahren entschieden, dass ein Zugangsprovider (“Access Provider”) nicht verpflichtet ist, IP-Adressen seiner Kunden zum Zwecke der Auskunftserteilung an private Rechteinhaber zu erheben und zu speichern, da es in Bezug auf laufende Verbindungen an einer Rechtsgrundlage fehle.

IP-Adresse und Auskunftsersuchen

Die Entscheidungen beziehen sich auf Auskunftsersuchen in Filesharingfällen wegen Urheberrechtsverletzungen in Onlinetauschbörsen und stehen im Kontext der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.

Da die in den Tauschbörsen ermittelten Rechtsverletzungen nicht erkennen lassen, von welchem Anschluss der Up-/Download erfolgte, reichen mit der Rechtsverfolgung beauftragte Kanzleien die aus IP-Adresse und Uhrzeit bestehenden Datensätze bei Gericht mit dem Ziel ein, dass der jeweilige Provider Auskunft über den zugeordneten Anschlussinhaber erteilen muss. Die Kanzleien können jedoch nicht einfach beim jeweiligen Provider um Auskunft bitten, da die Daten dem Fernmeldegeheimnis unterfallen. Voraussetzung für die Erteilung der Auskunft über die Person des Anschlussinhabers ist daher ein richterlicher Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Keine Ermächtigungsgrundlage für Datenbeschaffung

Vorliegend speicherte der Zugangsprovider die dynamischen IP-Adressen seiner Kunden über die Dauer der konkreten Verbindung hinaus nicht weiter ab, mit Verbindungsende erfolgte die Löschung der Daten. Mehrere Rechteinhaber hatten aus diesem Grund eine Sicherung der Verbindungsdaten zum Zwecke der späteren Auskunft beim Landgericht Düsseldorf erwirkt. Diese Beschlüsse wurden nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Begründung kassiert, dass der Provider urheberrechtlich nur dazu verpflichtet sei, hinsichtlich vorhandener Daten Auskunft zu erteilen. Dagegen bestehe keine gesetzliche Grundlage für die Beschaffung von Daten aus laufenden Verbindungen für eine spätere Auskunftserteilung zu Gunster privater Dritter.

OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, I-20 W 121/12, I-20 W 123/12, I-20 W 124/12, I-20 W 126/12, I-20 W 128/12, I-20 W 142/12, I-20 W 143/12, I-20 W 162/12

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Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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