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Abmahnung FAREDS Malibu Media LLC – Seeing Double

Abmahnung Filesharing Anwalt

Aktuell gehen täglich neue Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte für die US-Pornoproduzentin Malibu Media LLC ein – heute wegen unerlaubten Anbietens des Pornofilms “Seeing Double”.

Abmahnung Fareds Hilfe

Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz

Zu Gunsten der Malibu Media LLC fordern die Anwälte der Kanzlei FAREDS ebenso wie in anderen Abmahnverfahren (siehe z.B. “Silvie Eufrat Strip Poker“, “Cum With Me” oder “Miss Me Not“) die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 600,00 EUR

Die Dateien tragen Bezeichnungen wie

X-Art – Seeing Double – Addison, Giana [1080p].mov

Der vorgenannte Pornofilm sei in einer Internettauschbörse wie eMule oder bittorrent illegal heruntergeladen und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, was ein Ermittlungsunternehmen angeblich beweissicher mittels Anti-Piracy-Software festgestellt habe. Daraufhin habe FAREDS Rechtsanwälte beim Landgericht Köln einen Auskunftsanspruch gegen den zugehörigen Provider erwirkt, wodurch man die Klardaten des abgemahnten Anschlussinhabers erhalten habe.

Neben der Musik- und Filmindustrie sind zwischenzeitlich zahlreiche weitere Branchen wie die Pornoindustrie auf den lukrativen Abmahnzug aufgesprungen. Mitgrund sollen erhebliche Umsatzeinbußen sein, wenngleich umstritten ist, ob die Rückgänge wirklich illegalem Filesharing zuzuschreiben sind.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Porno Abmahnung von FAREDS für Malibu Media – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Porno Seeing Double heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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