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Abmahnung Born to Dance | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber im Namen der Universum Film GmbH ab. Grund ist die Verletzung von Urheberrechten an dem US-Film Born to Dance durch illegales Filesharing.

Abmahnung nach Download erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Unterlassungserklärung und Kosten

Born to Dance ist ein von Shakespeares Romeo und Julia inspirierter Tanzfilm mit zwei Tänzern aus verschiedenen Welten. Für Universum Film macht Waldorf Frommer die folgenden Ansprüche geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR

Haftet der Anschlussinhaber immer?

Nein. Die Rechtsprechung vermutet zwar eine persönliche Haftung des Anschlussinhabers, eine Enthaftung ist aber möglich. Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall muss individuell überprüft werden. Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Haften Eltern für Downloads ihrer Kinder?

In der Praxis werden illegale Downloads oft nicht von Eltern als Anschlussinhaber begangen, sondern von ihren Kindern. In diesem Fall bestehen gute Verteidigungsaussichten. Die Haftung von Eltern für unerlaubte Downloads ihres minderjährigen Kinds kann bei nachdrücklichen Verboten entfallen, auch ohne Überwachung des Kindes. Volljährige Kinder müssen prinzipiell überhaupt nicht über das Verbot der illegalen Tauschbörsennutzung belehrt werden.

Mitbewohner, Untermieter, Hotels – was gilt hier?

Auch für andere volljährige Familienmitglieder im Haushalt haftet der Anschlussinhaber nicht ohne konkrete Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber nicht einmal für andere Haushaltsangehörige außerhalb des eigenen Familienkreises wie Mitbewohner oder Untermieter haften. In mehreren aktuellen Prozesses wurden Hotelbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen aus der Störerhaftung entlassen. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Abmahnung Waldorf Frommer – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie Born to Dance heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung in Auftrag geben.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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