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Uber wird private Taxi Vermittlung bundesweit verboten

app und recht

Dem US-Startup Uber ist es ab sofort verboten, Beförderungswünsche für kostenpflichtige Fahrten an Personen zu vermitteln, die nicht über eine Taxilizenz verfügen (LG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 2-03 O 329/14).

Das Geschäftsmodell

Auf den ersten Blick wirkt das Geschäftsmodell von Uber wie eine gute Idee. Warum ein teures Taxi benutzen, wenn der Job von Fahrern mit Mietwagen (Uber Black) oder sogar privaten Fahrern (Uber Pop) genauso gut und günstiger erledigt werden kann? Immerhin fallen Versicherungen, geeichte Fahrpreisanzeiger, Funk- und Sicherungsanlagen etc. weg. Durch Vermittlung der Fahrten über die hauseigene App bzw. Website und gleichzeitige Zahlungsabwicklung via Uber lässt sich sicherstellen, dass der Service auch dem Ideengeber nutzt.

Das Personenbeförderungsgesetz

Eine win-win-win Situation, wäre da nicht das spielverderbende deutsche Personenbeförderungsgesetz, wonach die entgeltliche Personenbeförderung grundsätzlich nur Personen und ihren Fahrzeugen erlaubt ist, die eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, 9 Abs. 1 PBefG besitzen. Verkürzt gesagt bezweckt das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eine Sicherung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes. Man befürchtet, dass dessen Qualitätsniveau ohne Genehmigungspflicht durch eine zu hohe Zahl von Beförderungsangeboten verwässern würde. Wer schon einmal mit verschiedensten Arten von Taxen außerhalb Europas unterwegs war, z.B. in (Südost-) Asien, wird diese Sorge nachvollziehen können.

Uber haftet wegen Vermittlung als Teilnehmer

Uber erbringt die Fahrdienste zwar nicht selbst, sondern vermittelt nur Fahrer und Fahrgast. Die eigentliche Beförderung übernehmen also stets Dritte. § 6 PBefG verbietet jedoch auch Umgehungen des Genehmigungsvorbehalts, was das Landgericht Frankfurt dazu veranlasste, Uber wegen seines Vermittlungsdienstes und der Einnahmebeteiligung als Teilnehmer an den einzelnen Verstößen der Fahrer gegen das Personenbeförderungsgesetz einzustufen. Im Verhältnis zu regulären Taxibetrieben musste Uber sich deshalb dem Vorwurf des unlauteren Vorsprungs durch Rechtsbruch aussetzen lassen.

Meines Erachtens ist die Entscheidung richtig. Der Volltext der einstweiligen Verfügung ist hier abrufbar.

Update: Uber will trotz gerichtlichem Verbot weitermachen

Uber hat zwischenzeitlich mitgeteilt, trotz des gerichtlichen Verbots weitermachen zu wollen. Ein Sprecher erklärte:

“Das Landgericht Frankfurt am Main hat die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen. Uber wird gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen. Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen Uberpop und Uberblack über die Uber App anbieten.”

Dass Uber seine Dienste wirklich weiter anbietet, halte ich trotz dieser Ankündigung für sehr zweifelhaft, jedenfalls aber für ein teures Unterfangen. Will man gegen eine einstweilige Verfügung vorgehen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch vergeht allerdings Zeit. In dieser Schwebephase muss Uber die einstweilige Verfügung von Rechts wegen akzeptieren, da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Andernfalls drohen dem Startup pro Verstoß gegen die Verfügung Ordnungsmittel von bis zu 250.000,00 EUR. Üblicherweise erhöhen die Gerichte die Ordnungsgelder bei jedem erneuten Verstoß drastisch. Reichen derartige Maßnahmen nicht aus, um Uber zur Befolgung des Verbots anzuhalten, kann im äußersten Fall auch Ordnungshaft gegen Travis Kalanick als Chef von Uber verhängt werden.

Update vom 11.09.2014 – Erstes Verbot auch gegen Fahrer

Wie u.a. Spiegel Online berichtet, hat das Landgericht Frankfurt zwischenzeitlich erstmals auch einem Uber-Fahrer per einstweiliger Verfügung ein direktes Fahrverbot erteilt (LG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 2-06 O 318/14).

Gleichzeitig bestehen keine Anzeichen dafür, dass Uber seine Tätigkeit in Deutschland einstellt. Die mündliche Verhandlung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung wurde auf den 16.09.2014 terminiert. Es ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung bestätigt wird. Bereits jetzt könnten jederzeit Ordnungsgelder verhängt werden. Spätestens nach einer Bestätigung der einstweiligen Verfügung würden jedoch harsche Ordnungsgelder die Folge sein.

Update vom 17.09.2014 – LG Frankfurt hebt einstweilige Verfügung auf

Das Landgericht Frankfurt hat am 16.09.2014 die gegen Uber erlassene einstweilige Verfügung wieder wegen fehlender Eilbedürftigkeit aufgehoben. In einer Presseerklärung teilte die Taxi-Vereinigung mit:

“Für uns lief alles klar innerhalb der zulässigen Frist für Eilverfahren ab: Erstens mussten wir die Rechtsverletzungen von Uberpop durch Testfahrten belegen. Diese waren für uns ab Juli möglich. Zweitens hat sich Uber Germany für nicht zuständig erklärt, daher mussten wir erst aufwendig den richtigen Adressaten für unsere einstweilige Verfügung ermitteln – das ist Uber in Amsterdam. Es ist schade, dass das Landgericht der Auffassung ist, solche Verfahren ließen sich noch schneller einleiten.”

Der aktuelle Erfolg sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Vermittlungsdienst materiell-rechtlich verboten bleibt, worauf das Landgericht Frankfurt in der mündlichen Verhandlung ausweislich der vorstehenden Presseerklärung wohl auch ausdrücklich hinwies.

Die Kanzlei Dr. Bahr weist zu recht darauf hin, dass jederzeit eine neue einstweilige Verfügung gegen Uber möglich wäre, wenn eine Ausweitung des Dienstes auf weitere Städte in Deutschland erfolgen würde. Bislang bietet Uber die Vermittlung von Fahrten nur in einigen Großstädten an.

Update vom 26.09.2014 – LG Berlin weist weiteren Eilantrag zurück

In einem weiteren Eilverfahren gegen die Uber App hat das LG Berlin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, allerdings erneut nur wegen mangelnder Eilbedürftigkeit.

Update vom 01.10.2014 – OVG Hamburg: Verbot von Uber ist rechtmäßig

Das OVG Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Verbot von Uber rechtmäßig ist. Die Bedenken der Vorinstanz teilte das Gericht nicht.

Update vom 23.10.2019 – LG Köln verbietet Uber X

Auf Betreiben eines Taxiunternehmers wurde Uber vom Landgericht Köln der Betrieb seiner wichtigsten App Uber X wegen Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes verboten (LG Köln, Az. 81 O 74/19).

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Warum werden dann dieTaxi Konzessionen schwarz und illegal verkauft und keinen Interessiert, warum sind alle Taxifahrer nur Teilzeitkräfte oder Basis eingestellte kassieren schwarz Geld und zahlen nicht in die Kassen. Warum stehen Taxen an vollen Taxiständen am Straßenrand, ist auch Verboten. Warum benutzen Taxis ohne Fahrgäste die Busspur, ist auch verboten. Warum transportieren Taxi Tiere ohne Genehmigung im jeden Fahrzeug.
    Warum rauchen Taxifahrer im Fahrzeug.

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  2. Liebe Uber Kollegen, ich weiss, dass der Stundenlohn eines Uberfahrers bei ca 3 Euro liegt. Dies müssen wir hinnehmen, solange das Taxi Gewerbe noch nicht gegen die Wand gefahren ist. Nur durch Preisdumping erreichen wir das k. o. des Taxigewerbes. Danach sehen wir weiter. Andere Konkurrenten wie free now, oder auch die hoch subventionierten Senatsexperimente werden auch noch verschwinden. Also Geduld meine Lieben Kollegen. Es gibt auch Stimmen, dass 30% Provision am Umsatz zu hoch seien. Uber ist als privatwirtschaftlicher Unternehmer auf diese Provision angewiesen. In Anbetracht dessen, was im Einzelhandel an Aufschlägen ausgehandelt wird, sind 30% noch gering. Ausserdem erwirtschaftet Uber in der Expansionsphase noch gar keinen Gewinn. Also Geduld meine Kollegen. Durch Gerichtsurteile will uns das Taxigewerbe aus dem Verkehr ziehen. Ihr habt gesehen, wie wir uns durch geschickte Namensänderung und anderen Tricks uns der Vollstreckung dieser Urteile entziehen. Also behaltet die Nerven. Ausserdem: bis eine deutsche Behörde sich aus dem Sessel erhebt und vollstreckt, fließt viel Wasser über unsere Mühlen. Das Lea Berlin hat sogar schon in ihren Verwaltungsräumen für Über geworben. War das nicht ein feiner Gag von Uber? Also behaltet Nerven! Euer Kasperle von Über.

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