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Abmahnung Waldorf Frommer 24 – Live Another Day (Serie)

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany Abmahnungen wegen Filesharings von Folgen der TV-Serie 24 – Live Another Day.

Abmahnung Waldorf Frommer

Für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany fordern Waldorf Frommer Rechtsanwälte die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 519,50 EUR (1 TV-Folge) bzw.
  3. Zahlung von 915,00 EUR (2 TV-Folgen)

Pro getauschter Folge der beliebten US-Serie in Peer-to-Peer Netzwerken beziffert Waldorf Frommer Schadensersatz in Höhe von 350,00 EUR. Für den Unterlassungsanspruch setzt die Abmahnkanzlei einen Gegenstandswert von 1.000,00 EUR an. Dies führt zu einem Gesamtgegenstandswert von 1.350,00 EUR (1 TV-Folge) bzw. 1.700,00 EUR (2 TV-Folgen), aus dem sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR bzw. 215,00 EUR errechnen.

Haftung für Abmahnung

Der Anschlussinhaber haftet nicht immer automatisch für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. Die Haftungsfrage muss in jedem Einzelfall individuell geprüft werden.

Insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. In mehreren aktuellen Prozesses wurden Hotelbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen aus der Störerhaftung entlassen. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Download von mehreren 24-Folgen birgt Risiko von Folgeabmahnungen

Hinzu kommt vorliegend: Falls Sie eine Abmahnung wegen einer Einzelfolge erhalten haben, über Ihren Anschluss aber mehrere Folgen der TV-Serie geladen wurden, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, sondern auf weitere heruntergeladene Folgen bzw. die gesamte Staffel von “24: Live Another Day” erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Richtig reagieren auf eine Filesharing Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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